Ab sofort steht die neue DATEV Blitzlicht Ausgabe August 2018 in unserem News Bereich zur Verfügung.

Schwerpunkte der Ausgabe sind:

  • Wohnungseigentümer müssen auch hohe Sanierungskosten tragen
  • Geschlossener Immobilienfonds: Rückabwicklung oder steuerpflichtige Veräußerung
  • Kindergeldanspruch bei mehraktiger Berufsausbildung
  • Privatverkauf bei eBay ist dem Inhaber des eBay-Nutzernamens zuzurechnen
  • Vorsteuerabzug für Verzicht auf Pachtvertrag trotz steuerfreier Grundstücksveräußerung möglich
  • Hinzuschätzung aufgrund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen
  • Nachzahlungszinsen könnten ab 2015 verfassungswidrig hoch sein
  • Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
  • Zwischen GbR-Gesellschaftern vereinbartes Pkw-Privatnutzungsverbot zur Vermeidung der 1 %-Regelung kann unbeachtlich sein
  • Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung
  • Kein Lohnzufluss bei Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand
  • Dashcam-Aufnahmen: Verwertbarkeit als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
  • Nachbarschaftshilfe: Haftung im Schadensfall?